Geschichtliches über den Groner Wald [1]

Grone ist seit 1380 im Besitz seines Waldes. Am 19. Juni des Jahres 1390 verschenkte der Welfenherzog Otto der Quade die Gehölze im Westen der Stadt Göttingen an die 6 Dörfer „Oldengrone“ (unser heutiges Grone), „Burggrone“ [2], Ellingehusen, Hettekushusen, Elderikeshusen (Gr.-Ellershausen) und Luttekenburen (Knutbühren).

Alle Waldungen wurden von den 6 genannten Dörfern zunächst gemeinschaftlich benutzt und verwaltet. Dabei kam es bald zu Streitigkeiten und zur Klage, wobei im Jahre 1558 entschieden wurde, dass die Burggroner einen besonderen Teil, das sogenannte Maschholz, für sich abgeteilt erhielten. Kurz vor dem 1. Weltkrieg hat Knutbühren der Maschgemeinde diesen Besitz abgekauft und den Wald in Ackerland verwandelt.

Die 5 übriggebliebenen Teilhabergemeinden bewirtschafteten die Gehölze bis zum Jahre 1646 wie zuvor. Dann erfolgte eine zweite Teilung. Grone, Ellershausen und Hetjershausen bekamen 4 Reviere (das sog. Groner Holz, den Knutberg, das Lohe und den Winterberg), die restlichen 3 Reviere im Norden des Waldgebietes fielen an Elliehausen und Knutbühren. Die Weideberechtigung blieb aber für alle Dörfer, mit Ausnahme von Elliehausen, in allen Teilen bestehen.

Durch den Weidebetrieb wurde im Wald großer Schaden angerichtet, denn die jungen Baumschösslinge wurden stets vom Vieh abgefressen. Der Wald konnte sich also nicht von selbst verjüngen. Die Einwohner von Knutbühren und Hetjershausen störte das nicht so sehr, denn sie besaßen noch Privatwald, den sie forstmäßig behandelten. Sie leisteten daher heftigen Widerstand, als Grone im Jahre 1786 beantragte, auch den letzten gemeinschaftlichen Wald aufzuteilen und die Weide- und Krautberechtigung abzulösen.

Auf den Groner Antrag hin wurde schließlich am 23. Dezember 1835 der „Recehs wegen Theilung des im Amte Göttingen belegenen Groner Holzes“ von der Königlich Großbritannisch-Hannoverschen Landdrostei zu Hildesheim unterzeichnet und damit rechtskräftig. Für Grone unterschrieben diesen Vertrag Ludewig Hampe, Carl Ahlborn und Christoph Schrader.

Nun bekam jedes Dorf einen Teil des Waldes nach vorhandenen Hausbaustellen zugeteilt. Grone musste jedoch für die Ablösung der Weideberechtigung in seinem Walde die anderen Gemeinden entschädigen, so dass am Ende dieser Teilung den einzelnen Orten folgende Vermögenswerte zufielen:

Grone:

mit 164 Stellen – 945 Morgen, 65 Qu.-Ruten (die Waldlagen: In der Gotengrund, Das Schrippental, Im Lohe, Hinter der Rottwiese, Ueber und Bei der Ruhestelle, Ueber dem Hetjershäuser Rott, Kriegstert, Am alten Steinbruch, Im Schwanze, Großer und Kleiner Knutberg, Im Schweinestalle, Weideholz, Landwehr, Krähenbreite und Ossenkopp),

Ellershausen:

mit 42 Stellen – 242 Morgen, 18 Qu.-Ruten (einschließlich 39 Morgen Abfindung von Grone),

Hetjershausen:

mit 46 Stellen – 265 Morgen, 25 Qu.-Ruten (davon 50 Morgen als Abfindung),

Gut Olenhusen: 

mit 2 Stellen – 11 Morgen, 64 Qu.-Ruten (und noch 21 Taler, 16 Groschen als Abfindung von Grone für jährlich bezogene Hürdenruten),

Knutbühren:

erhielt nur noch für die Ablösung der Weideberechtigung im Groner Holze eine Entschädigung von Grone in Form von 25 Morgen Wald.

Der Groner Wald bildet das Hauptvermögen der Groner Realgemeinde. Jedes Mitglied dieser Genossenschaft ist Inhaber zumindest einer der 164 Hausstellen, auf die im Jahre 1835 der Wald vergeben wurde. Der Gewinn aus dem gemeinsamen Vermögen verteilt sich auf 134 Stellen zu 1 /1, 18 Stellen zu ½, eine Stelle zu 2/3 und eine Stelle zu 1/3 Berechtigung (Gerechtsame). Zu den weiteren Besitzungen der Realgemeinde zählen noch der Weideplatz, der Tie, die Lehmkuhle,  der Steinbruch am kleinen Gallbühl. Abgetreten oder verkauft wurden bisher:

  • An die politische Gemeinde: Der Friedhof, das sog. Feldhüter – bzw. Armenhaus und das Spritzenhaus (beide Holtenser Landstr. 7),
  • Die „Rottenkuhlen“ sind beim Bau der Autobahn verkleinert worden,
  • der Rest der Rottenkuhlen (0.00.57 ha) wurde am 01.02.2006 an die Bundesautobahnverwaltung verkauft.
  • Das Stück „An den Röten“ wurde am 21.05.1996 an die Stadt verkauft.

Nachdem Grone durch die letzte Teilung (1835) das Groner Holz zum alleinigen Gebrauche erhalten hatte, wurde es nach forstlichen Gesichtspunkten behandelt und gepflegt. Kurz vor dem 1. Weltkrieg setzte der Bau fester Holzabfuhrstraßen ein [3], und seit 1926 erfolgte die Umstellung auf Hochwaldwirtschaft.

Die Früchte der im 19. Jahrhundert beginnenden planvollen Arbeit kommen den Mitgliedern der Realgemeinde heute Jahr für Jahr zugute. Richtschnur für die gesamte Arbeit und die Verwaltung des gemeinsamen Besitzes der Genossenschaft war bislang das Statut vom 1. Juli 1893, das in verschiedenen Abständen überarbeitet wurde – zuletzt mit Datum vom 15. Juli 1988.

Die jetzige Fassung wurde aufgrund der Veränderungen des Realverbandsgesetzes im Jahre 2011 erstellt.

 

[1] Übernommen aus der Satzung der Realgemeinde Grone (hrsg. 1988) und aktualisiert.

[2] Burggrone lag bis 1383 an der Westseite der Pfalz Grona auf dem kleinen Hagen. Die Burggroner ließen sich danach zunächst vor dem Groner Tor bei der Stadt und seit 1452 innerhalb der Göttinger Stadtmauern als „Maschgemeinde“ nieder.

[3] Die heutig Kassler Landstraße wurde aber schon in der Zeit von 1781 bis 1783 gebaut.

Der Vorstand

Die Realgemeinde Grone, Gemeinde Göttingen, ist ein Realverband nach dem Realverbandsgesetz vom 4. November 1969 und damit eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Bewirtschaftung und Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erfolgt intern nach einer Satzung und wird von einem frei gewählten Vorstand ausgeübt, der auch die Beteiligten nach außen hin vertritt. Unser aktueller Vorstand setzt sich zusammen aus:

1. Vorsitzender             Jan Hendrik Hluschi
2. Vorsitzender             Frank Gemmeke
Schriftführerin              Sabine Henne
Beisitzerin                      Monika Stürtz
Beisitzer                         Jens Steinmetz
Rechnungsführer         Oliver Pass  

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